Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Athlete Development Cockpit Produktsuite.
Stand: März 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen der Bangalore Easycoding LLP über athlete-dc.com
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Bangalore Easycoding LLP, einer in Indien eingetragenen Personengesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 235, Binnamangala 2nd Floor, 13th Cross Road, Indira Nagar 2nd Stage, Indiranagar, Bangalore — 560038, Karnataka, Indien, vertreten durch Vikas Kumar (vikas@easy-coding.io), Rahul Dey (rahul@easy-coding.io) und Andi Peters (andi@easy-coding.io) („Anbieter”, „easyCoding”, „wir”, „uns”) und dem Kunden („Kunde”, „Sie”) hinsichtlich der Nutzung der Produktsuite Athlete Development Cockpit („ADC”), einschließlich easyRecords, easyDataMesh und SafeSport Messenger (easyRelay), sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen, die über athlete-dc.com angeboten werden.
1.2 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir von ihnen Kenntnis haben, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Der Kunde ist typischerweise eine Organisation im Bereich des Leistungssports (z. B. Olympiastützpunkte, Sportverbände, Trainingszentren). Diese AGB richten sich an Geschäftskunden.
1.4 Definitionen:
- ADC: Athlete Development Cockpit — die gesamte Produktsuite.
- easyRecords: Das Produkt zur Athleten-Stammdatenverwaltung.
- easyDataMesh: Die dezentrale Datenaustausch-Infrastruktur.
- SafeSport Messenger (easyRelay): Das SafeSport-konforme, sichere Messaging-Produkt (auch als „easySecureConnect” bezeichnet).
- Node: Eine einzelne organisatorische Instanz innerhalb des easyDataMesh-Netzwerks, die typischerweise einem OSP-Standort entspricht.
- Blueprint: Eine konfigurierte Datenausschnitt-Definition im easyModeler.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter entwickelt, betreibt und wartet die ADC-Produktsuite als Software-as-a-Service (SaaS). Der konkrete Leistungsumfang, einschließlich Produktmodule, Funktionen, Hosting und Support, wird in der individuellen Leistungsvereinbarung oder dem Bestellformular festgelegt, das zwischen den Parteien vereinbart wird.
2.2 Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierungsfähiges Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten ADC-Produkten für die Vertragsdauer ein, beschränkt auf die eigenen organisatorischen Zwecke des Kunden.
2.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Produkte weiterzuentwickeln, zu modifizieren oder zu verbessern, sofern die dem Kunden vertraglich geschuldete Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Produkten auf athlete-dc.com stellt kein verbindliches Angebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Anbieters (Auftragsbestätigung) oder durch tatsächliche Erbringung der Leistung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
3.3 Eine Pilot- oder Testphase wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Registrierung und Benutzerkonto
4.1 Die Nutzung der ADC-Produkte erfordert eine Registrierung. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung korrekte und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
4.2 Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit der Zugangsdaten und für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinem Konto stattfinden.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über jede unbefugte Nutzung seines Kontos oder jeden sonstigen Sicherheitsverstoß zu informieren.
5. Leistungsumfang
5.1 easyRecords: Bietet konfigurierbares Stammdatenmanagement für Athlet:innen, Personal, Institutionen und Ressourcen, einschließlich rollenbasierter Zugriffskontrolle bis auf Feldebene, Touchpoint-Dokumentation und Datenexport-Funktionen.
5.2 easyDataMesh: Bietet dezentrale Dateninfrastruktur, die den Datenaustausch zwischen autonomen Nodes im offenen openXsport-Format ermöglicht. Umfasst die Module easyDB, openXsport, any2Xsport, easyModeler, Xsport2node und easyModelOutput.
5.3 SafeSport Messenger (easyRelay): Bietet SafeSport-konforme verschlüsselte Kommunikation für die Athlet:innen-Personal-Kommunikation, einschließlich Audit-Trail, Legal Hold, Compliance-Workflows und Betriebsrats-Dashboard.
5.4 Der Anbieter strebt eine Systemverfügbarkeit von 99,5 % pro Kalenderjahr an, gemessen am Serveraustritt. Geplante Wartungsfenster (mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt) werden von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen.
5.5 Support wird gemäß dem in der individuellen Leistungsvereinbarung vereinbarten Support-Level erbracht. Standard-Support ist während der Geschäftszeiten per E-Mail an andi@easy-coding.io verfügbar.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde darf die Produkte nur bestimmungsgemäß und im Einklang mit geltendem Recht nutzen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und — soweit anwendbar — dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
6.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer über Art und Umfang der Datenverarbeitung innerhalb der Produkte informiert sind und dass alle erforderlichen Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen eingeholt werden.
6.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller Daten verantwortlich, die vom Kunden oder seinen Nutzern in das System eingegeben werden.
6.4 Der Kunde darf die Produkte nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder versuchen, den Quellcode der Produkte abzuleiten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet.
6.5 Der Kunde wirkt im zumutbaren Umfang bei der Vertragserfüllung mit, einschließlich der rechtzeitigen Bereitstellung von Datenquellen, Systemen und Ansprechpartnern während der Onboarding- und Integrationsphasen.
7. Datenschutz
7.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen vor Beginn der Datenverarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
7.2 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden und dem AVV.
7.3 Produktdaten europäischer Kunden werden innerhalb der EU/des EWR auf der Infrastruktur von Amazon Web Services (AWS) in der EU (Region Frankfurt) oder On-Premise auf der eigenen Infrastruktur des Kunden gehostet. Der Anbieter überträgt keine europäischen Kundendaten in Länder außerhalb der EU/des EWR ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden und geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Standardvertragsklauseln).
7.4 Weitere Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung unter athlete-dc.com/datenschutz.
8. Vergütung und Zahlung
8.1 Die Vergütung richtet sich nach der in der individuellen Leistungsvereinbarung vereinbarten Preisstruktur. Sofern nicht anders vereinbart, gilt das veröffentlichte Preismodell mit einmaligen Einrichtungsgebühren und laufenden Nutzungsgebühren pro Node mit degressiver Nutzerskalierung.
8.2 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern (Umsatzsteuer, GST oder Quellensteuer je nach Rechtsordnung).
8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Beginn des kostenpflichtigen Abonnements, sofern in der individuellen Leistungsvereinbarung nicht anders vereinbart.
9.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils sechs Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
9.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor bei: wesentlicher Verletzung dieser AGB durch den Kunden, Insolvenz des Kunden oder Nutzung der Produkte unter Verstoß gegen geltendes Recht.
9.4 Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Der Anbieter stellt dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 90 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung in einem maschinenlesbaren Format (JSON, CSV oder XML) zum Export zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den ADC-Produkten, einschließlich Software, Dokumentation, der openXsport-Formatspezifikation, Marken und Geschäftsgeheimnissen, verbleiben beim Anbieter oder, im Falle von openXsport, bei der benannten Koordinierungsstelle.
10.2 Der Kunde behält alle Rechte an seinen eigenen in das System eingegebenen Daten. Der Anbieter erwirbt keine Eigentums- oder Lizenzrechte an den Daten des Kunden.
10.3 Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, anonymisierte, aggregierte Nutzungsdaten zum Zweck der Produktverbesserung zu verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Organisationen möglich sind.
11. Haftung
11.1 Die Haftung des Anbieters für Schäden ist wie folgt beschränkt:
- (a) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- (b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und auf die Gesamtvergütung beschränkt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis gezahlt hat.
- (c) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust (soweit nicht durch Sicherungspflichten abgedeckt) ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.2 Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters verursacht werden (höhere Gewalt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Telekommunikationsausfälle oder Stromausfälle.
11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
12. Vertraulichkeit
12.1 Jede Partei behandelt alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen als vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.
12.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; oder (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
12.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von drei Jahren über die Vertragsbeendigung hinaus fort.
13. Unterauftragnehmer
13.1 Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen, sofern der Anbieter für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich bleibt und jeder Unterauftragnehmer, der personenbezogene Daten verarbeitet, durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO gebunden ist.
13.2 Auf Anfrage informiert der Anbieter den Kunden über die eingesetzten Unterauftragnehmer.
14. Änderungen der AGB
14.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Frist (mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden) zu ändern. Der Kunde wird in Textform (E-Mail) benachrichtigt.
14.2 Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
14.3 Im Falle eines Widerspruchs kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der geänderten AGB mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Heidelberg, Deutschland.
15.2 Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gilt das Recht Indiens. Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Bangalore, Karnataka, Indien, sofern in der individuellen Leistungsvereinbarung nicht anders vereinbart.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
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